Die „Heilige Kuh“ ist geschlachtet!

ein Beitrag von Bertram Kastner

Das von Baubehörden als „Heilige Kuh“ verehrte und von Bauherren verhasste BauGB ist doch zu schlachten – doch der Reihe nach.

Wir haben als RIK-Bauplaner bereits frühzeitig bemerkt, dass es sinnvoll ist sich vor Beginn der Aufstellung eines Bauleitplanes mit der zuständigen Forstbehörde in Verbindung zu setzen. Andernfalls gibt es bezüglich des Vorhandenseins von mutmaßlichen Waldflächen im Plangebiet selbst bzw. auch in angrenzenden Bereichen ein böses Erwachen. Jede Forstbehörde kann an Hand des Bundes-waldgesetzes bzw. der Landeswaldgesetze jeden rechtskräftigen Bebauungsplan aushebeln. Das liegt daran, dass es für den Begriff „Wald“ keine juristisch definierte Maßeinheit gibt. Der kindliche Glaube, das Wald eine zahlenmäßige Ansammlung von Bäumen ist, wird bei Forstbehörden nur mit einem mitleidigen Lächeln bedacht.

Auch wenn in einem Bebauungsplanverfahren die gesamte Veränderung der Biodiversität des Plangebietes durch gezielte Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen wurde, kann trotzdem noch nach Jahren die Forstbehörde kommen und den Bebauungsplan „quasi kippen“. Das ist dann der Fall, wenn in einem B-Plangebiet  längere Zeit Flächen ungenutzt liegen blieben, weil dafür z.B. nicht sofort ein Käufer bzw. Nutzer gefunden werden konnte. Mittlerweile sind aber auf dieser Fläche sukzessiv Lichtholzarten, wie Birke, Pappel und auch Gebüsch aufge-wachsen. Wenn der künftige Bauherr dann aber für das in dieser Fläche ausge-wiesene Baufeld einen Bauantrag stellt, weil er hier eine Lagerhalle errichten möchte, heißt es auf einmal „geht nicht“. Die Forstbehörde sagt hier ist jetzt „Wald“,und wenn du eine Baugenehmigung haben willst musst du ein Waldumwandlungsverfahren beantragen, und das wird noch mal richtig teuer.

Laut den Landeswaldgesetzen kann alles Mögliche als Wald bezeichnet werden. Man findet keine praktikabel verwertbare Definition wie z.B. Anzahl der Bäume, Größe, Art oder Alter. In der Rechtssprechung hat sich bei den Gerichten in der Regel eine Flächengröße von mindestens 2.000 m² etabliert, die aber von den Forstbehörden nicht anerkannt wird. Letztere haben nach unseren Recherchen schon Flächen von 10 m² und kleiner als Wald erklärt. Jetzt wissen wir auch, woher der Spruch kommt, „Den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen“.

Horrido und Waidmannsheil – die Heilige Kuh ist erlegt!

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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Gartenweg“ in 14641 Paulinenaue beschlossen

Am 08.02.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Paulinenaue den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Gartenweg“ in 14641 Paulinenaue beschlossen. Auf Grund der allgemeinen CORONA-Situation konnte der seit 20.02.2020 fertiggestellte Entwurf erst jetzt von den Gemeindevertretern beschlossen werden. Die öffentliche Auslegung der Plandokumente erfolgt im Amt Friesack, Marktsstraße 22 in 14662 Friesack, in der Zeit vom 01. bis 31.03.2021. Dort können die Dokumente während der Dienststunden von Jedermann eingesehen werden. Die Plandokumente können auch auf unserer Webseite eingesehen werden.


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Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Entwurf der FNP-Änderung für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GML Nr. 36 „Wohnen auf dem Gelände des Planzenmarktes“ OT Schönfließ gefasst.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenbecker Land hat am 22.06.2020 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Entwurf deder FNP-Änderung für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GML Nr. 36 „Wohnen auf dem Gelände des Planzenmarktes“, OT Schönfließ gefasst. Die beschlossenen und gebilligten Dokumente umfassen neben der Planzeichnung die Begründung und den Umweltbericht. In die Entwurfsdokumente sind alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der höheren Verwaltungsbehörde sowie der Bürger aus der öffentlichen Auslegung zum Vorentwurf eingeflossen. Dabei wurden alle Forderungen und Hinweise berücksichtigt und in die nunmehr vorliegenden Entwurfsdokumente eingearbeitet. Eine Abwägung war nicht notwendig.

Der Termin für die Auslegung der Entwurfsunterlagen ist für den 10.08.2020 bis zum 16.09.2020 vorgesehen. Die Entwurfsunterlagen können während der Dienststunden der Gemeinde Mühlenbecker Land, Liebenwalder Straße 1, Fachbereich 1 – Bauen, Raum 105 eingesehen werden.

Die Dienststunden lauten wie folgt:
Montag             8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag           8.00 . 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch         8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag             8.00 – 13.00 Uhr

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Flur des Fachbereiches 1 ausgehängt. Bei Besuch der Gemeinde Mühlenbecker Land bitte die allgemeinen Regeln und Hinweise bezüglich des „Corona-Schutzes“ beachten. Die textlichen Auslegungsunterlagen, wie Begründung, Umweltbericht, Umweltgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen und sonstigen Zeichnungen können nach telefonischer Anmeldung oder Anfrage per Mail im Raum 105 eingesehen werden (Tel.: 033056/84 121 oder bretall@muehlenbecker-land.de).

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Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GML Nr. 36 „Wohnen auf dem Gelände des Planzenmarktes“, OT Schönfließ gefasst.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenbecker Land hat am 22.06.2020 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GML Nr. 36 „Wohnen auf dem Gelände des Planzenmarktes“, OT Schönfließ gefasst. Die beschlossenen und gebilligten Dokumente umfassen neben der Planzeichnung die Begründung und den Umweltbericht. In die Entwurfsdokumente sind alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der höheren Verwaltungsbehörde sowie der Bürger aus der öffentlichen Auslegung zum Vorentwurf eingeflossen. Dabei wurden alle Forderungen und Hinweise berücksichtigt und in die nunmehr vorliegenden Entwurfsdokumente eingearbeitet. Eine Abwägung war nicht notwendig.

Der Termin für die Auslegung der Entwurfsunterlagen ist für den 10.08.2020 bis zum 16.09.2020 vorgesehen. Die Entwurfsunterlagen können während der Dienststunden der Gemeinde Mühlenbecker Land, Liebenwalder Straße 1, Fachbereich 1 – Bauen, Raum 105 eingesehen werden.

Die Dienststunden lauten wie folgt:
Montag             8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag           8.00 . 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch         8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag             8.00 – 13.00 Uhr

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Flur des Fachbereiches 1 ausgehängt. Bei Besuch der Gemeinde Mühlenbecker Land bitte die allgemeinen Regeln und Hinweise bezüglich des „Corona-Schutzes“ beachten. Die textlichen Auslegungsunterlagen, wie Begründung, Umweltbericht, Umweltgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen und sonstigen Zeichnungen können nach telefonischer Anmeldung oder Anfrage per Mail im Raum 105 eingesehen werden (Tel.: 033056/84 121 oder bretall@muehlenbecker-land.de).

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Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Gartenweg“ – OT Paulinenaue im Amt Friesack fertig gestellt

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Vorhabenbezogenen Bebaungsplan GML Nr. 35 „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofstraße und Sandweg“, OT Zühlsdorf ist in den Beratungsgremien der Gemeinde Mühlenbecker Land

Der Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebaungsplan GML Nr. 35 „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofstraße und Sandweg“, OT Zühlsdorf ist in den Beratungsgremien der Gemeinde Mühlenbecker Land gescheitert.

Mit Datum vom 16.06.2018 stellten die Eheleute Katja und Jürgen Berger bei der Gemeinde Mühlenbecker Land an Hand eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VE-Plan) einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofsstraße und Sandweg“ in 16515 Zühlsdorf. Das Planungs-konzept beinhaltete die Schaffung eines Standortes für eine Arztpraxis, einer Praxis für Physiotherapie sowie von drei Wohnhäusern für altengerechtes, betreutes Wohnen. 

Das Plangebiet erstreckt sich am nordöstlichen Rand von Zühlsdorf zwischen der Bahnhofstraße und dem Sandweg. Die Planbereichsgröße beträgt etwa 0,5 ha. Der Planbereich ist eine gerodete Waldfläche, die wegen ihrer Lage zur Umgebungsbebauung zur Abrundung der vorhandenen Bebauungssituation beiträgt (Abb. 1, 2 und 3).

Abb. 3: Isometrie des Planungskonzepts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofstraße und Sandweg“, OT Zühlsdorf. Entwurf/Zeichng.: RIK; Kathleen Gerth

Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Mühlenbecker Land für den OT Zühlsdorf(in Kraft getreten am 14.08.2002) hätte entsprechend geändert werden müssen. Es war angedacht, die Planfläche künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) auszuweisen.

Von unserem Netzwerkmitglied, dem Fachbiologen Frank Schulz, wurde ein vorläufiger Umweltbericht angefertigt. Das Plangebiet stellt eine gerodete Waldfläche dar. Demnach müsste im Zuge des Bauplanverfahrens eine Waldumwandlung erfolgen, die im Rahmen der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLUV) auszugleichen ist.
Das heißt, die Aufforstung neuer Waldflächen im Verhältnis 1:3 bzw. 1:4, was angesichts der 2018 großflächig durch Waldbrände vernichteten Flächen oder aber auch durch die Notwendigkeit ehemalige Tagebauflächen im Land Brandenburg zu rekultivieren, sinnvoll wäre.
Leider wurde dem Antrag auf Aufstellung des genannten vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans, sowohl im Bauausschuss, als auch im Umweltausschuss sowie im Hauptausschuss der Gemeinde Mühlenbecker Land, nicht stattgegeben. Trotzdem gilt als positiv zu werten, dass die Gemeinde den Antrag der Vorhabensträger durch alle Ausschüsse leitete und einer demokratischer Abstimmung zuführte.

Abschließend gilt es aber zu bemerken, das es für den Standort nach wie vor berechtigtes Interesse zur Ansiedlung einer Arztpraxis und einer Physiotherapie gibt. Auch weiteres Interesse, z.B für ein Kinderhospiz, wurde bekundet. Der Standort wäre für letzteres geradezu prädestiniert. Die ruhige Waldrandlage ermöglicht unbelastete Spaziergänge in frischer Luft. Darüber hinaus ergeben sich mit der anzusiedelnden Arztpraxis und der Physiotherapie, nicht zu unterschätzende Synergieeffekte. Im Zusammenhang mit dem in

200 m Entfernung liegenden Bahnhof der Heidekrautbahn, die die Eisenbahnlinie RB 27 (Wensickendorf-Zühlsdorf-Basdorf-Schönwalde nach Berlin Karow mit S-Bahn Anschluss) darstellt, und der vorhandenen Bushaltestelle der Linie 806 (Bahnhof Zühlsdorf-Mühlenbeck-Schildow nach Hermsdorf, ergibt sich eine sehr gute Verkehrsanbindung des öffentlichen Personennahverkehrs.

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Genehmigung für den Bebauungsplan Nr. 3/2016 „Lambsheimer Straße“

Mit Schreiben vom 22.10.2018 des Landkreises Wittenberg wurde für den Bebauungsplan Nr. 3/2016 „Lambsheimer Straße“ der Stadt Oranienbaum-Wörlitz offiziell die Genehmigung erteilt. Die Genehmigung erfolgte ohne Maßgaben und Auflagen.

Damit wurde auch für RIK dieses aufwändige und anspruchsvolle Bebauungsplanverfahren erfolgreich abgeschlossen.

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Planfassung Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 3 „Lambsheimer Straße“ – Integrative Gemeinschaft Oranienbaum-Wörlitz

Die Planfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 3 „Lambsheimer Straße – Integrative Gemeinschaft OT Griesen“ wurde im Dezember 2017 fertig gestellt. Der entsprechende Satzungsbeschluss wurde in der Stadtratssitzung am 20.12.2017 gefasst. Auf Grund eines Einwandes der Heidewasser GmbH wurde dazu vom Stadtrat am 19.06.2018 ein diesbezüglicher Ergänzungs- und Änderungsbeschluss gefasst (siehe auch zusammenfassende Erklärung). Die nunmehr gültige Planfassung trägt das Datum vom 08.03.2018.

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Weiterbildung: Energetische Modernisierung

19.09.2017

Am 19.09.2017 fand im Rockwool Schulungszentrum in Flechtingen ein Seminar zur „Energetischen Modernisierung“ statt. Das Seminar diente insbesondere zum Auffrischen folgender Schwerpunkte:

– Rechtliche Rahmenbedingungen – EnEV 2014
– Wichtige „Werkzeuge“
– Die Gebäudehülle: Außenwand, Dach, oberer/unterer Abschluß
– Lüftung
– Energie: Gesamtenergiekonzepte
– Die Praxis

Teilnehmer: Kathleen Gerth / Bertram Kastner

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Fortbildung „Baulicher Brandschutz“

Am 20.02.2017 fand im Rockwool Schulungszentrum in Flechtingen ein Seminar zum „Baulichen Brandschutz“ statt. Das Deminar diente insbesondere zum Auffrischen folgender Schwerpunkte:

–       Grundlagen des Brandschutzes
–       Rechtliche Rahmenbedingungen des Brandschutzes
–       Vorbeugender baulicher Brandschutz, insbesondere Außenwand
–       Vorbeugender baulicher Brandschutz Dächer

Teilnehmer: Bertram Kastner

Programm – Zertifikat

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