Vorhabenbezogenen Bebaungsplan GML Nr. 35 „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofstraße und Sandweg“, OT Zühlsdorf ist in den Beratungsgremien der Gemeinde Mühlenbecker Land

Der Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebaungsplan GML Nr. 35 „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofstraße und Sandweg“, OT Zühlsdorf ist in den Beratungsgremien der Gemeinde Mühlenbecker Land gescheitert.

Mit Datum vom 16.06.2018 stellten die Eheleute Katja und Jürgen Berger bei der Gemeinde Mühlenbecker Land an Hand eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VE-Plan) einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofsstraße und Sandweg“ in 16515 Zühlsdorf. Das Planungs-konzept beinhaltete die Schaffung eines Standortes für eine Arztpraxis, einer Praxis für Physiotherapie sowie von drei Wohnhäusern für altengerechtes, betreutes Wohnen. 

Das Plangebiet erstreckt sich am nordöstlichen Rand von Zühlsdorf zwischen der Bahnhofstraße und dem Sandweg. Die Planbereichsgröße beträgt etwa 0,5 ha. Der Planbereich ist eine gerodete Waldfläche, die wegen ihrer Lage zur Umgebungsbebauung zur Abrundung der vorhandenen Bebauungssituation beiträgt (Abb. 1, 2 und 3).

Abb. 3: Isometrie des Planungskonzepts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung mit Arztpraxen zwischen Bahnhofstraße und Sandweg“, OT Zühlsdorf. Entwurf/Zeichng.: RIK; Kathleen Gerth

Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Mühlenbecker Land für den OT Zühlsdorf(in Kraft getreten am 14.08.2002) hätte entsprechend geändert werden müssen. Es war angedacht, die Planfläche künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) auszuweisen.

Von unserem Netzwerkmitglied, dem Fachbiologen Frank Schulz, wurde ein vorläufiger Umweltbericht angefertigt. Das Plangebiet stellt eine gerodete Waldfläche dar. Demnach müsste im Zuge des Bauplanverfahrens eine Waldumwandlung erfolgen, die im Rahmen der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLUV) auszugleichen ist.
Das heißt, die Aufforstung neuer Waldflächen im Verhältnis 1:3 bzw. 1:4, was angesichts der 2018 großflächig durch Waldbrände vernichteten Flächen oder aber auch durch die Notwendigkeit ehemalige Tagebauflächen im Land Brandenburg zu rekultivieren, sinnvoll wäre.
Leider wurde dem Antrag auf Aufstellung des genannten vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans, sowohl im Bauausschuss, als auch im Umweltausschuss sowie im Hauptausschuss der Gemeinde Mühlenbecker Land, nicht stattgegeben. Trotzdem gilt als positiv zu werten, dass die Gemeinde den Antrag der Vorhabensträger durch alle Ausschüsse leitete und einer demokratischer Abstimmung zuführte.

Abschließend gilt es aber zu bemerken, das es für den Standort nach wie vor berechtigtes Interesse zur Ansiedlung einer Arztpraxis und einer Physiotherapie gibt. Auch weiteres Interesse, z.B für ein Kinderhospiz, wurde bekundet. Der Standort wäre für letzteres geradezu prädestiniert. Die ruhige Waldrandlage ermöglicht unbelastete Spaziergänge in frischer Luft. Darüber hinaus ergeben sich mit der anzusiedelnden Arztpraxis und der Physiotherapie, nicht zu unterschätzende Synergieeffekte. Im Zusammenhang mit dem in

200 m Entfernung liegenden Bahnhof der Heidekrautbahn, die die Eisenbahnlinie RB 27 (Wensickendorf-Zühlsdorf-Basdorf-Schönwalde nach Berlin Karow mit S-Bahn Anschluss) darstellt, und der vorhandenen Bushaltestelle der Linie 806 (Bahnhof Zühlsdorf-Mühlenbeck-Schildow nach Hermsdorf, ergibt sich eine sehr gute Verkehrsanbindung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Dieser Beitrag wurde unter Bauleitplanung, News veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.