Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenbecker Land hat am 22.06.2020 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Entwurf deder FNP-Änderung für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GML Nr. 36 „Wohnen auf dem Gelände des Planzenmarktes“, OT Schönfließ gefasst. Die beschlossenen und gebilligten Dokumente umfassen neben der Planzeichnung die Begründung und den Umweltbericht. In die Entwurfsdokumente sind alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der höheren Verwaltungsbehörde sowie der Bürger aus der öffentlichen Auslegung zum Vorentwurf eingeflossen. Dabei wurden alle Forderungen und Hinweise berücksichtigt und in die nunmehr vorliegenden Entwurfsdokumente eingearbeitet. Eine Abwägung war nicht notwendig.
Der Termin für die Auslegung der Entwurfsunterlagen ist für den 10.08.2020 bis zum 16.09.2020 vorgesehen. Die Entwurfsunterlagen können während der Dienststunden der Gemeinde Mühlenbecker Land, Liebenwalder Straße 1, Fachbereich 1 – Bauen, Raum 105 eingesehen werden.
Die Dienststunden lauten wie folgt:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 . 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Flur des Fachbereiches 1 ausgehängt. Bei Besuch der Gemeinde Mühlenbecker Land bitte die allgemeinen Regeln und Hinweise bezüglich des „Corona-Schutzes“ beachten. Die textlichen Auslegungsunterlagen, wie Begründung, Umweltbericht, Umweltgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen und sonstigen Zeichnungen können nach telefonischer Anmeldung oder Anfrage per Mail im Raum 105 eingesehen werden (Tel.: 033056/84 121 oder bretall@muehlenbecker-land.de).