Etwa alle zehn Minuten bricht in Deutschland ein Brand aus, achthundert Menschen kommen dabei ums Leben und rund achtausend Schwerverletzte sind zu beklagen.
Deshalb legen wir bei allen Projekten auf den baulichen Brandschutz unser besonderes Augenmerk. Unsere integrierte Spezialleistung sind deshalb bei allen Genehmigungs-und Ausführungsplanungen von Hochbauten die Erarbeitung der zugehörigen Brandschutzkonzepte. Dabei fließt die Klassifizierung des Brandverhaltens der einzelnen Baustoffe und Bauteile, sowohl nach der DIN 4102 als auch nach dem europäischen Klassifizierungssystem DIN EN 13501 in die Konzepte ein.
Im Rahmen des baulichen Brandschutzes erarbeiten wir auch die erforderlichen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und in Abstimmung mit den örtlichen Brand- schutzbehörden auch die für die jeweiligen Objekte erforderlichen Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Auf Wunsch fertigen wir für die Objekte auch die notwendigen Brandschutz- ordnungen der Teile A, B und C.
Flucht-und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 Flucht- und Rettungspläne stellen jede Grundrissebene eines Gebäudes mit seinen Fluchtwegen und Notausgängen sowie 1.-Hilfe-und Brandschutzeinrichtungen dar. Sie dienen der schnellen Orientierung der Personen und enthalten lebens-rettende Verhaltensregeln während eines Brandes bzw. Unfalls. Flucht- und Rettungspläne werden von der Berufsgenossen-schaft, der Arbeitstättenverordnung und dem Brandschutzamt gefordert. In vielen öffentlichen Gebäuden hängen noch Flucht- und Rettungspläne nach der alten DIN 4844-3. Die Globalisierung erfordert aber auch in Deutschland, dass Brandschutzzeichen und Sicherheitsvorschriften überregional einheitlich sind. Deshalb wurde die Norm DIN ISO 23601 als internationales Normenwerk erarbeitet, die im Dezember 2010 auch in Deutschland als nationales Regelwerk erschienen ist.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Feuerwehrpläne stellen jede Grundrissebene eines Gebäudes sowie dessen unmittelbare Umgebung dar und enthalten alle notwendigen Angaben zur raschen Orientierung für die Feuerwehr im und außerhalb des Gebäudes. Feuerwehrpläne bestehen aus einem Lageplan, den Geschossplänen und einem schriftlichen Teil. Sie werden von der Feuerwehr bzw. dem zuständigen Brandschutzamt gefordert.
Die Erstellung der Feuerwehrpläne beginnt bei uns immer mit einem Vorstellungsgespräch bei der zuständigen Brandschutzbehörde des Landkreises oder aber bei der örtlichen Feuerwehr. Dies wird von den jeweiligen Behörden immer sehr begrüßt, da es allen Beteiligten die weitere Zusammenarbeit sehr erleichtert. Wir lernen dabei besondere Gestaltungswünsche für die Feuerwehrpläne kennen. Manche Brandschutzbehörden übergeben uns dann auch ein besonderes Merkblatt, wo die gewünschten Abweichungen zur DIN 14095 enthalten sind.
Von den Brandschutzbehörden wird aber in letzter Zeit vehement darauf hingewiesen, sich bei der Erarbeitung der Feuerwehrpläne an die gültige DIN 14095 zu halten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass im Ernstfall auch fremde Feuerwehren, z.B. aus anderen Landkreisen zum Einsatz kommen, die nicht mit den Gegebenheiten des Einsatzortes, wie die örtlichen Wehren, bekannt sind. Für deren Einsatzleiter sind die Feuerwehrpläne dann eine unverzichtbares Einsatzdokument, das der schnellen Orientierung vor Ort dient.
Neben der in der DIN vorgegebenen Darstellungsform für die Feuerwehrpläne wird von den Brandbehörden ein besonderes Augenmerk auf eine maßstabsgerechte zeichnerische Darstellung gelegt. In der Vergangenheit wurden nämlich viele Feuerwehrpläne nur stilisiert, als sogenannten Feldriss, gezeichnet. Dies bezieht sich auch auf die Darstellung der Fensteröffnungen und Türanschläge in den Geschossplänen. Auch besonders dicke Wandstärken bzw. Säulen sollten maßstabsgerecht berücksichtigt werden. Im Ernstfall sind das wichtige Informationen für den Einsatzleiter. Auch besondere Gefahrenstellen, wie Transformatoren, Lagerstätten mit brennbaren Flüssigkeiten, auch solche die im Zusammenhang mit Löschwasser zu Umweltschäden führen können, explosionsgefährdete Arbeitsstätten und ähnliches, sind besonders zu kennzeichnen.
Die zusätzlichen textlichen Erläuterungen (schriftlicher Teil) der Feuerwehrpläne sollten kurz und prägnant sein, so wie sie von der DIN 14095 vorgegeben sind. Dies bezieht sich auf die Firmenspezifikation und die Nutzung des Objektes, Angaben zum Betreiber, Personalbestand und Arbeitszeiten, Kurzinformation zur Gebäudekonstruktion, z.B. den Fassaden- und Geschossdeckenaufbau, Hinweisen zu Gefahrstoffen, Löschanlagen und -einrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Energieversorgung u.a.. Wichtig ist hier auch die Erreichbarkeit der Störungsdienste für Energieversorgung, Wasser- und Abwasser bzw. auch Gas mit zu vermerken. Der schriftliche Teil sollte nicht zwei bis drei DIN A4 Seiten umfassen. Was in den Feuerwehrplänen enthalten ist, wie z.B. die Auslösevorrichtungen für Rauchabzugsanlagen oder auch Not-Ausschalter, sollte nicht noch einmal im schriftlichen Teil aufgeführt werden.
Brandschutzordnungen nach DIN 14096:
Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:
– Brandschutzordnung, Teil A – Verhalten im Brandfall: Dieser Teil ist zum Aushang bestimmt und regelt nur das Notwendigste und gilt für die Beschäftigten, Bewohner und die Besucher des Objektes. Dieser Teil kann mit den Flucht- und Rettungsplänen kombiniert werden.
– Brandschutzordnung, Teil B – Allgemeiner Teil: Dieser Teil ist für die Personen bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt aufhalten, betrifft also Beschäftigte und Bewohner.
Inhalt: Brandverhütung, besondere Regelungen zum Umgang mit brennbaren und leichtentzündlichen Stoffen, besondere Regelungen für bestimmte Schwerpunkt- bereiche, z.B. Produktion, Labore, Küchen etc., besondere Regelungen für feuergefährliche Arbeiten, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löschein-richtungen, Verhalten im Brandfall, Verhalten nach einem Brand.
– Brandschutzordnung, Teil C – Personen mit besonderen Funktionen: Dieser Teil ist für Mitarbeiter, denen über ihre allgemeinen betrieblichen Aufgaben und Pflichten besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind, z.B. Betriebs-und Produktionsleiter, Brandschutzbeauftragter u.a..
Inhalt: Aufgaben der Brandverhütung und Aufgaben im Brandfall.
Die Brandschutzordnung hat in der Regel vier Anlagen:
Anlage 1: Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten.
Anlage 2: Hinweise zur richtigen Brandbekämpfung.
Anlage 3: Liste der Prüf- und Wartungsintervalle Brandschutzanlagen (nur für Teil C).
Anlage 4: Systematik des vorzuhaltenden Notfallplanes (nur für Teil C).