Die Bauleitplanung beinhaltet die Schaffung von Baurecht in den Außenbereichen. Hierzu werden Bebauungspläne (B-Pläne) bzw. auch vorhabenbezogene Bebauungspläne (VB-Pläne) von den Kommunen aufgestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ent- wickelte sich aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der zunächst nur für die neuen Bundesländer galt, später dann aber mit dem § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) bundesweit eingeführt wurde.
Wollen Sie als Investor ein Vorhaben im Außenbereich einer Gemeinde realisieren, so stellt er zunächst an Hand eines Vorhaben- und Erschließungsplanes sein geplantes Bauvorhaben der Gemeinde vor. Diese entscheidet dann letztlich, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan durch die Gemeinde aufgestellt wird. Somit sind es überwiegend Kommunen, die uns mit der Bauleitplanung beauftragen.
Bebauungsplan
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel für einen Teil eines Gemeindegebietes aufgestellt. Dieser besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), einer Erläuterung, in der Ziel und Zweck der Planung dargelegt und Festsetzungen erläutert werden (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht.