Der Entwurf für die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Möglin berücksichtigt alle Forderungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung, wie z.B. die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde sowie den Forderungen des LUGV hinsichtlich Immissionsschutz, mit Schwerpunkt Blendschutz und der Brandschutzbehörden.
Hinsichtlich der Beurteilung ob im Plangebiet geschützte Tierarten durch die Eingriffsmaßnahmen betroffen sind, wurde durch die Dipl. Biologin Frau Simone Müller aus Chorin ein Faunistisches Gutachten in zwei Phasen erstellt. Die erste Phase beinhaltete eine Voruntersuchung der zum Abriss vorgesehenen Gebäude auf evtl. Besatz mit geschützten Tierarten, wie z.B. Fledermäuse und Schwalben, die auch nachgewiesen wurden. In der zweiten Phase erfolgte eine fünfmalige Begehung des Plangeländes von Mitte April bis Ende Juni. Dabei wurden alle angetroffenen Vögel und Echsen punktgenau kartiert. In gemeinsamer Auswertung zwischen uns und der Fachbiologin wurden dann die entsprechenden vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Möglin eingestellt.
Begründung – Umweltbericht -Avifauna Ställe – Avifauna Möglin
Biotope vor Einriff – Biotope nach Eingriff – B-Plan – VE-Plan – Versiegelung