Planfassung B-Plan „Friesack PV IV/2021“ und Teiländerung des Flächennutzungsplanes Friesack

Bebauungsplan:

Begründung/Umweltbericht
B-Plan
VE-Plan
Biotopkartierung
Versiegelung
Anlage 1 – Kurzeinschätzung
Anlage 2.0 – SPA Vorprüfung
Anlage 2.1 – SPA Vorprüfung Bestandsplan

Flächennutzungsplan Friesack:

Begründung/Umweltbericht
FNP_Änderung
VE-Plan
Biotopkartierung
Versiegelung
Anlage 1 – Kurzeinschätzung
Anlage 2.0 – SPA Vorprüfung
Anlage 2.1 – SPA Vorprüfung Bestandsplan
Anlage 3 – Reaktionsliste

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Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik Anlage im Solarpark Schönermark am Stüdenitzer Damm

Bauantragsverfahren, in Bearbeitung
Nennleistung von etwa 9,6 MWP mit einer Fläche von 46.486 m².

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Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik Anlage im Bereich der Alten Poststraße in der Stadt Friesack / OT Zootzen.

Bauantragsverfahren, Genehmigung erteilt im Januar 2023
Nennleistung von etwa 2,2 MWP auf einer Fläche von 32.630 m².

Hier die Bilddokumentation vom Beginn der Rammarbeiten am 28.02.2023 für die Photovoltaik-Tische der PV-Anlage der Agrargenossenschaft Wutzetz an der Alten Poststraße Zootzen.

Rammarbeiten für die Photovoltaik-Tische im westlichen Baufeld der PV-Anlage der Agrargenossenschaft Wutzetz an der Alten Poststraße Zootzen. (Foto RIK: P1010016 vom 28.02.2023)
Rammarbeiten für die Photovoltaik-Tische im westlichen Baufeld der PV-Anlage der Agrargenossenschaft Wutzetz an der Alten Poststraße  Zootzen. (Foto RIK: P1010016 vom 28.02.2023)
Rammarbeiten für die Photovoltaik-Tische, hier Blick auf das westliche Baufeld mit dem bereits trassierten Mittelweg. Die Tragschicht besteht aus dem Bauschutt des Gebäudeabrisses der alten Schweinemastanlage. (Foto RIK: P1010017 vom 28.02.2023)

Die hydraulische Ramme in Aktion. Setzen einer hohen Tischstütze an der Richtschnur. Die kürzeren südlichen Stützen sind bereits alle im Baufeld gerammt. (Foto RIK: P1010011 vom 28.02.2023)
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Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik Anlage im Eichenweg in 14662 Friesack

Bauantragsverfahren, Genehmigung erteilt im Oktober 2022
Nennleistung von etwa 1,7 MWP auf einer Fläche von 18.759 m².
(Das entspricht in etwa dem Stromverbrauch von 500 bis 520 Vierpersonenhaushalten.)

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Entwurf B-Plan „Friesack PV IV/2021“ und Teiländerung des Flächennutzungsplanes Friesack

Die Stadtverordnetenversammlung hat in öffentlicher Sitzung am 13.09.2022 die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Friesack PV IV/2021“ sowie für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friesack gefasst. Beide Beschlüsse führen damit die Bauleitverfahren für das  „Sondergebiet Photovoltaikanlage im Bereich der Alten Poststraße, OT Zootzen“ weiter.

Die öffentliche Auslegung der Plandokumente findet für beide Verfahren in der Zeit vom 19.10. bis zum 21.11. 2022 im Amt Friesack in der Marktstraße 22 statt.

Die Plandokumente einschließlich aller vorliegenden umweltrelevanten Daten können während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

Montag:         8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag:      8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch:      8.00-13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag:          8.00-13.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist unter Beachtung der geltenden Pandemieauflagen möglich.

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Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Friesack PV IV/2021“ fertig gestellt

  • Zeichnung Änderung FNP
  • Begründung mit Umweltbeericht
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Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Friesack PV IV/2021“ fertig gestellt


  • VB-Plan
  • Inhaltsverzeichnis Begründung mit Umweltbericht
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anlage 1 – Kurzeinschätzung Fauna
  • Anlage 2 – SPA Vorprüfung
  • Anlage 2.1 – SPA Bestandsplan
  • VE-Plan
  • Biotopkartierung
  • Versiegelungsnachweis
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Bauantrag PV-Freiflächen-Anlage Zootzen

ein Beitrag von Bertram Kastner

Am 01.06.2022 wurde der Bauantrag zur Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Alte Poststraße in Friesack/ OT Zootzen“ gestellt. Als Vorhabenträger und Bauherr tritt die Agrargenossenschaft Wutzetz e.G. auf. Der Bauantrag wurde entsprechend § 33 BauGB gestellt. Nach diesem Paragraphen ist ein Vorhaben in Gebieten zulässig, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst ist, wenn:

  1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 BauGB durchgeführt wurde,
  1. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht,
  1. der Bauherr diese Festsetzungen für sich und seine evtl. Rechtsnachfolger schriftlich anerkannt hat und letztlich
  1. die Erschließung gesichert ist.

Alle vier Punkte sind beim gegenwärtigen Stand des Bebauungsplanverfahrens realisiert.

Die zuständige Dienststelle der Abteilung Bauleitplanung des Landkreises Havelland ist hier anderer Meinung. Sie lehnt das § 33-Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt ab, da die Planreife noch nicht erreicht sei. Dabei verkennt die Behörde, dass die Planreife erst mit der Planfassung erreicht wird. Doch der Gesetzgeber wollte mit dem § 33 erreichen, dass wichtige Bauvorhaben auch schon während des langwierigen Aufstellverfahrens eines Bebauungsplanes realisiert werden können. Gerade angesichts der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, dessen Auswirkungen wir auch in Deutschland vermehrt spüren, und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Beschleunigung der Energiewende, hat der § 33 BauGB eine enorm wichtige Bedeutung. Er trägt auch im vorliegenden Fall der Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage der Agrargenossenschaft Wutzetz zu einer schnelleren Abkehr von der russischen Energieabhängigkeit und ist damit auch ein Beitrag zur Bremsung des Klimawandels.

Die Entscheidung der Bauleitplanung des Landkreises Havelland, eine Bearbeitung des Bauantrages der Agrargenossenschaft erst nach Planreife vorzunehmen, würde den Beginn

des Bauvorhabens in das Jahr 2023 katapultieren. Es ist für ein Verfahren nach § 33-BauGB völlig unerheblich, ob ein Vorentwurf oder ein Entwurf des B-Planes erarbeitet wurde. Explizit wird im BauGB nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefragt, und die ist durchgeführt worden.

Wir haben solche Verfahren in den letzten dreißig Jahren mehrfach durchgeführt ohne solche Diskussionen mit den verantwortlichen Behörden führen zu müssen.

Zum Beispiel haben wir im Landkreises Ostprignitz-Ruppin z.B. in Bantikow und Dossow erfolgreich Bauanträge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ohne große Hürden nach § 33 erwirkt.

Für uns auch ein Beispiel, das unser Baugesetzbuch, die „heilige Kuh“ unseres Baurechts von jeder Behörde anders ausgelegt wird.

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Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38“ in 14822 Borkheide fertig gestellt

  • VE-Plan
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Biotopkartierung
  • Versiegelung
  • Begründung
  • Fachbericht Umwelt
  • Biotope Bestand

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Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Friesack PV IV/2021“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Friesack PV IV/2021“ für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Bereich der Alten Poststraße in der Stadt Friesack / OT Zootzen (PV-Anlage Zootzen) beschlossen. Gleichzeitig wurde die zugehörige Begründung gebilligt, und es wurde beschlossen mit diesen Dokumenten eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung der Plandokumente erfolgt im Amt Friesack, Markststraße 22 in 14662 Friesack in der Zeit vom 18.01.2022 bis zum 18.02.2022. Dort können die Plandokumente nach telefonischer Anmeldung (Fr. Rosenfeld, Tel.: 033235/4241) während der Dienststunden unter Beachtung der geltenden Pandemieauflagen 3G eingesehen werden.

Gleichzeitig werden die betreffenden Plandokumente des Vorentwurfes hier bereitgestellt:

01-VB-Plan

02a-Begründung
02b-Anlage-Kurzeinschätzung Fauna
03-VE-Plan
04-Biotopkartierung
05-Versiegelungsnachweis

Hier kann Einblick in die Trägerbeteiligung genommen werden einschl. der Reaktionsliste:

Trägerbeteiligung und Reaktion

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch bei uns angefordert werden.

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